Pflegegrad Punkte-Tabelle: So funktioniert das System

In diesem Beitrag zeigen wir, wie das Pflegegrad-Punktesystem aufgebaut ist, welche Punkte zu welchem Pflegegrad führen – und worauf es speziell bei Demenz ankommt.

Der Pflegebescheid liegt auf dem Tisch, und mittendrin steht eine Zahl: 38,75 Punkte, Pflegegrad 2. Doch was bedeutet das eigentlich? Die Pflegegrad Punkte-Tabelle wirkt auf den ersten Blick wie ein undurchsichtiges Rechenwerk aus Modulen, Rohpunkten und Schwellenwerten. Dahinter steckt aber ein nachvollziehbares System. Wer es einmal verstanden hat, kann eine Einstufung einordnen und prüfen, ob wirklich alle Einschränkungen erfasst wurden.

Die folgenden Informationen helfen beim Einordnen – sie sind aber keine Rechtsberatung. Maßgeblich für den Pflegegrad ist immer das offizielle Gutachten des Medizinischen Dienstes.

Pflegegrad Punkte-Tabelle: So funktioniert das System

In diesem Beitrag zeigen wir, wie das Pflegegrad-Punktesystem aufgebaut ist, welche Punkte zu welchem Pflegegrad führen – und worauf es speziell bei Demenz ankommt.

Aus dem Inhalt

Das Pflegegrad-Punktesystem auf einen Blick

Seit 2017 werden Pflegegrade mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) ermittelt – der Medizinische Dienst bewertet die Selbstständigkeit in 6 Modulen.

Die gewichtete Gesamtpunktzahl reicht von 0 bis 100 Punkten: Je höher der Wert, desto höher der Pflegegrad.

Schwellen: Pflegegrad 1 ab 12,5 – Pflegegrad 2 ab 27 – Pflegegrad 3 ab 47,5 – Pflegegrad 4 ab 70 – Pflegegrad 5 ab 90 Punkten.

Das Modul Selbstversorgung zählt mit 40 % am stärksten.

Bei den Modulen 2 und 3 fließt nur der höhere Wert in die Bewertung ein – das ist besonders bei Demenz wichtig.

Wie funktioniert die Pflegegrad-Einstufung mit Punkten?

Das Punktesystem übersetzt einen einfachen Grundgedanken in Zahlen: Nicht die Diagnose entscheidet über den Pflegegrad, sondern die Selbstständigkeit im Alltag. Gefragt ist also nicht, was jemandem fehlt – sondern, wie viel er noch eigenständig bewältigt und wo Unterstützung nötig ist.

Grundlage ist das Neue Begutachtungsassessment, kurz NBA, das 2017 die alten Pflegestufen abgelöst hat. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei privat Versicherten Medicproof) kommt dafür nach Hause und bewertet über 60 Einzelkriterien in sechs Lebensbereichen. Aus den Einzelbewertungen entsteht eine gewichtete Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100. Genau diese Zahl entscheidet über die Einstufung in einen Pflegegrad.

Wichtig zu wissen: Jedes Modul wird unterschiedlich gewichtet. Ein Punkt im Bereich Selbstversorgung wiegt deutlich schwerer als ein Punkt bei der Mobilität. Deshalb darf man bei der Bewertung des Pflegegrades die Punkte nicht einfach Zusammenzählen.

Pflegestufen oder Pflegegrade – wo sind die Punkte geblieben?

Manche suchen noch nach den alten Pflegestufen und den dazugehörigen Punkten. Diese Einteilung gibt es seit der Pflegereform 2017 nicht mehr. An die Stelle der drei Pflegestufen sind fünf Pflegegrade getreten, und statt nach Pflegeminuten wird nun nach Punkten bewertet. Wer also nach „Pflegestufen Punkte“ sucht, meint in aller Regel das heutige Punktesystem der Pflegegrade.

Die 6 Module für Pflegegutachten mittels Punktesystem und ihre Gewichtung

Das Punktesystem stützt sich auf sechs Module. Jedes steht für einen Lebensbereich und fließt mit einem festen Prozentsatz in die Gesamtbewertung ein. Die Gewichtung zeigt, worauf es bei der Einstufung besonders ankommt:

6 Module 100 Punkte insgesamt
Modul auswählen für Details

Tabelle Pflegegrad: Wieviele Punkte bedeuten was?

Stehen die gewichteten Gesamtpunkte fest, ergibt sich der Pflegegrad direkt aus festen Schwellenwerten. In der folgende Pflegegrad Punkte-Tabelle sehen Sie, ab wann welcher Grad gilt:

Unter 12,5 Punkten wird kein Pflegegrad vergeben. Die Bewertung für den Pflegegrad in Punkten ist damit klar gestaffelt – schon ein halber Punkt an einer Schwelle kann über die Zuordnung entscheiden. Genau deshalb lohnt es sich, die Einstufung in einen Pflegegrad anhand der Punkte aufmerksam nachzuvollziehen.

Besonderheiten bei Demenz – warum die Punkte anders wirken

Bei einer Demenz zeigt das Pflegegrad-Punktesystem eine seiner wichtigsten Eigenheiten. Denn die Erkrankung betrifft oft weniger den Körper als das Denken, das Verhalten und die Orientierung – und genau dafür stehen die Module 2 und 3.

In der Praxis bedeutet das: Während die körperliche Beweglichkeit lange erhalten bleiben kann, fallen Einschränkungen beim Erinnern, beim Finden von Worten oder bei nächtlicher Unruhe stark ins Gewicht. Weil von den Modulen 2 und 3 der jeweils höhere Wert zählt, schlägt sich eine ausgeprägte kognitive Beeinträchtigung deutlich in der Gesamtpunktzahl nieder.

Nach der Diagnose Demenz wird im frühen Stadium häufig Pflegegrad 2 vergeben. Mit fortschreitender Erkrankung verschiebt sich die Einstufung dann oft auf Pflegegrad 3 oder höher. Für Angehörige ist das eine wichtige Information: Eine zunächst „niedrig“ wirkende Einstufung bildet nicht immer den ganzen Betreuungsaufwand ab, der im Alltag tatsächlich entsteht. In unseren Demenz-WGs in Schleswig-Holstein erleben wir genau diese Lücke zwischen Zahl und Realität immer wieder.

Was die Einstufung des Pflegegrades mittels Punktesystem im Alltag bedeutet

Der Pflegegrad ist kein Selbstzweck. Er entscheidet darüber, welche Unterstützung der Pflegekasse zur Verfügung steht – von Pflegegeld über Sachleistungen bis zu Entlastungsangeboten.

Welche konkreten Leistungen aus der Pflegeversicherung mit welchem Pflegegrad verbunden sind, ist gesetzlich geregelt und steigt mit jeder Stufe. Schon Pflegegrad 1 bringt erste Ansprüche, etwa den Entlastungsbetrag. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld und Sachleistungen hinzu.

Genauso wichtig wie die Zahl ist der Umgang damit. Fällt das Gutachten niedriger aus als erwartet, ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats möglich – und führt nicht selten zu einer höheren Einstufung. Wer den Termin gut vorbereitet, ein Pflegetagebuch führt und nichts beschönigt, schafft die beste Grundlage. Im Umgang mit Demenz hilft es zudem, typische Schwankungen im Blick zu behalten: Gute und schlechte Tage gehören dazu – maßgeblich ist das Gesamtbild.

Zahlen der Pflegegrad Punkte-Tabelle sind die eine Seite – der Mensch die andere

Eine Punktzahl beschreibt einen Pflegebedarf – sie beschreibt keinen Menschen. In Gesprächen mit Angehörigen erleben wir oft, wie sehr eine Einstufung erleichtern, aber auch verunsichern kann. Entscheidend ist, was aus dem festgestellten Bedarf wird: eine Begleitung, die Sicherheit gibt und vorhandene Fähigkeiten ernst nimmt.

Wer sich gerade durch Bescheide und Tabellen arbeitet, muss das nicht allein tun. Unsere Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein stehen für Orientierung in solchen Fragen – und dafür, dass hinter jeder Pflegegrad Punkte-Tabelle am Ende ein Mensch mit seiner eigenen Geschichte steht.

FAQ rund um die Pflegegrad Punkte-Tabelle

Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 bei 27, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten. Maßgeblich ist immer die gewichtete Gesamtpunktzahl von 0 bis 100, nicht die Summe der einzelnen Rohpunkte.

Die drei Pflegestufen wurden 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Statt nach reinem Zeitaufwand wird heute die Selbstständigkeit in Punkten bewertet. Der Begriff „Pflegestufe“ ist also veraltet – gemeint ist in der Regel der heutige Pflegegrad.

Die Punkte werden im Pflegegutachten vom Medizinischen Dienst vergeben, bei privat Versicherten von Medicproof. Ein Gutachter bewertet bei einem Hausbesuch die sechs Module. Das Punktesystem im Pflegegutachten ist bundesweit einheitlich geregelt.

Weil im frühen Stadium die körperliche Selbstständigkeit häufig noch erhalten ist, während kognitive Einschränkungen über die Module 2 und 3 einfließen. Das ergibt zunächst meist Pflegegrad 2. Mit dem Fortschreiten der Erkrankung steigt der Pflegegrad in der Regel an.

Ja. Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden. Ein Pflegetagebuch und eine genaue Schilderung des Alltags erhöhen die Erfolgsaussichten spürbar. In vielen Fällen wird im Widerspruchsverfahren ein höherer Pflegegrad anerkannt.

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